Bei der Beurteilung, ob die Kosten übernommen werden, spielt das Ermessen der Behörde eine wichtige Rolle. Je nach Art der SIL ist der Ermessenspielraum von sehr klein bis zu sehr gross, wobei auch entscheidend ist, welche Interessen sich konkret gegenüber stehen. In jedem Fall ist aber das Gewähren oder Nichtgewähren der Leistungen fachlich zu begründen und die übernommenen Kosten sollen stets in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. Bei der Gewährung von grundversorgenden SIL wie krankheits- oder behinderungsbedingte Auslagen, Kosten für die Betreuung von Kindern oder Erwerbsunkosten hat die Behörde teilweise keinen bzw. nur einen engen Ermessenspielraum.