SIL berücksichtigen die besondere gesundheitliche, wirtschaftliche, persönliche und familiäre Lage von unterstützten Personen und ermöglichen es, einerseits Sozialhilfe individuell sowie nach Bedarf auszurichten und andererseits das Gewähren besonderer Mittel mit bestimmten Zielen zu verknüpfen. Daraus ergeben sich grundversorgende SIL, welche zu gewähren sind, sobald ein bestimmter Bedarf eingetreten ist, und fördernde SIL, wodurch die unterstützte Person einem nützlichen und mit der Sozialhilfe angestrebten Ziel näher gebracht wird. Bei der Beurteilung, ob die Kosten übernommen werden, spielt das Ermessen der Behörde eine wichtige Rolle.