4. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI5 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI6). 5. Am 3. November 2021 reichte die Vorinstanz eine Ergänzung zur Beschwerdevernehmlassung sowie verschiedene Belege ein. Mit Stellungnahme 15. November 2021 hielten die Beschwerdeführenden vollumfänglich an ihrer Beschwerde fest.