49 Abs. 1 Satz 3 KVG normierten Grundsatz verletzt haben sollte, ist demgegenüber nicht ersichtlich und wurde auch nicht vorgebracht, beschränken sich die Rügen der Beschwerdeführerin doch auf die unterschiedliche Bemessung von Leistungspauschalen von Spitälern und Geburtshäusern. 65 BVGE 2014/36 23/25 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1503 6. Ergebnis