Weiter werden Spitäler und Geburtshäuser unterschiedlich definiert und die eidgenössischen wie auch die kantonalen Rechtsgrundlagen unterscheiden konsequent zwischen Geburtshäusern und Spitälern, so müssen Geburtshäuser beispielsweise weniger strenge Zulassungsbestimmungen als Spitäler erfüllen. Sodann unterscheiden sich die Leistungsaufträge zwischen dem Kanton und Spitälern von den Leistungsaufträgen zwischen dem Kanton und Geburtshäusern, indem die zu erbringenden Leistungen unterschiedlich definiert werden (vgl. Spitalliste Akutsomatik 2019).