22/25 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1503 den. Demnach hätten Betriebsvergleiche innerhalb der Leistungserbringerkategorie von Geburtshäusern schweizweit zu erfolgen, wobei der Vergleich möglichst alle Geburtshäuser umfassen sollte und die Bildung nicht repräsentativer Untergruppen unzulässig wäre.