Menge der einbezogenen Spitäler sei. Auch Erwägung 6.1, worin festgehalten wird, dass die Bildung nicht repräsentativer Untergruppen (wie z.B. nur besonders effizient arbeitende Spitäler, nur kleine Regionalspitäler, nur Grossspitäler, nur Privatspitäler oder nur Leistungserbringer mit hohen Kosten) zu vermeiden sei, bezieht sich nur auf die Leistungserbringerkategorie der Spitäler.