während DRG P60C den Aufenthalt von «Neugeborenen, die nach weniger als fünf Tagen verlegt werden» oder «andere Konstellationen im Geburtshaus» beschlägt. Daraus lässt sich ableiten, dass Akutspitäler zuständig sind für die medizinisch anspruchsvolleren Fälle mit entsprechend längerer Aufenthaltsdauer, während Geburtshäuser Mütter und Neugeborene in den ersten vier Tagen nach der Geburt und solange keine medizinischen Komplikationen auftreten, betreuen. Dementsprechend ist die durchschnittliche Verweildauer in Akutspitälern deutlich höher (4.4 Tage) als in Geburtshäusern (1.3 Tage).