5.2. Zunächst werden (Akut)Spitäler und Geburtshäuser unterschiedlich definiert. So gelten als Spitäler Anstalten oder deren Abteilungen, die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Art. 39 Abs. 1 Ingress KVG).54 Ein Akutspital ist ein allgemeines Krankenhaus im Sinne einer stationären Einrichtung zur akutsomatischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten.55 Geburtshäuser dagegen sind Einrichtungen in der Primärversorgung des öffentlichen Gesundheitssystems, in denen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Frau gewährleistet wird. Geburtshäuser sind selb-