5.1. Fraglich ist, ob die unterschiedlichen Regelungen in der DRG P67C (Fallpauschalenkatalog Teil a für Akutspitäler) und in der DRG P60C (Fallpauschalenkatalog Teil b für Geburtshäuser) gegen übergeordnetes Recht verstossen. Diese Frage ist zu verneinen, wie die folgenden Ausführungen zeigen: