keitsgetreues Abbild der Grundgesamtheit darstellt. Sowohl eine positive wie auch eine negative Selektion der Stichprobe im Sinne einer Beschränkung auf bestimmte Betriebstypen oder Eigenheiten stünden dem Gebot der Repräsentativität entgegen. Repräsentative Betriebsvergleiche können nicht 47 BVGE 2014/36, E. 3.6, m.w.H. 48 BVGE 2014/36, E. 4.3, m.w.H. 49 BVGE 2014/36, E. 4.4 50 BVGE 2014/36, E. 4.7