ligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. 4.6.6. Dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 201444 zur Tariffestsetzung nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung lässt sich u.a. Folgendes entnehmen: