5. Völkerrechtskonformität: Verstösst die Verordnung gegen Völkerrecht (justiziable Garantie mit menschenrechtlichem Gehalt)? - Falls Nein: Anwendung der Verordnung (Bindung an die gesetzliche Delegationsnorm aufgrund von Art. 190 BV) - Falls Ja: Nichtanwendung der Verordnung im Einzelfall und Aufhebung des Einzelakts. Nachfolgend ist die SwissDRG-Tarifstruktur anhand dieses Prüfprogramms auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen.