3. Verfassungskonformität: Verstösst die Verordnung inhaltlich gegen die Verfassung, d.h., verletzt sie andere verfassungsmässige Rechte als das Gewaltentrennungsprinzip? - Falls Nein: Punkt 5 prüfen - Falls Ja: 4. Ermächtigung: Wird in einer (unselbständigen) Verordnung lediglich eine Regelung übernommen, die bereits im Bundesgesetz angelegt ist, oder ermächtigt der Delegationserlass den Verordnungsgeber zum Abweichen von der Verfassung – mit anderen Worten: Ist die Verfassungswidrigkeit der Verordnung durch das Gesetz gedeckt? - Falls Nein: Nichtanwendung der Verordnung im Einzelfall und Aufhebung des Einzelakts - Falls Ja: