Selbständige (verfassungsunmittelbare) Verordnungen überprüft das Bundesgericht darauf hin, ob sie mit den sachbezogenen Verfassungsvorschriften und mit sonstigen Verfassungsnormen wie insbesondere den Grundrechtsgarantien in Einklang stehen.38 Keinerlei Wirkung des Anwendungsgebots von Bundesgesetzen auf Bundesverordnungen besteht, wenn es allein um das Verhältnis zwischen Bundesverordnung und Gesetz geht. Hier wird geprüft, ob sich die Verordnung innerhalb der Vorgaben des Bundesgesetzes bewegt (Einhaltung der Delegationsgrundsätze) und inhaltlich nicht gegen das Bundesgesetz verstösst (Einhaltung der Normenhierarchie). Diese Prüfung erfolgt frei.39