4.5.1. Die Tarifstruktur SwissDRG hat ihre Grundlage im Gesetz und ist damit eine unselbständige Verordnung.32 Unselbständige Verordnungen können vorfrageweise (inzident, im Einzelfall) auf ihre Rechtmässigkeit geprüft werden.33 Zudem hat das Bundesgericht bezüglich der ähnlich aufgebauten TARMED-Tarifstruktur festgehalten, die vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur stelle eine generellabstrakte Regelung dar, deren Rechtmässigkeit im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle geprüft werden könne.34