29 Eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG ist die Erarbeitung und jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerischen Tarifstruktur. 30 Die von der SwissDRG AG erarbeitete Tarifstruktur SwissDRG wird dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet (Art. 49 Abs. 2 Satz 5 KVG). Demnach hat die Tarifstruktur SwissDRG den Rang einer Verordnung.31 4.5 Überprüfbarkeit von Bundesverordnungen