4.4.3. Die vorliegend relevante Delegationsnorm findet sich in Art. 49 Abs. 2 KVG. Danach setzen die Tarifpartner gemeinsam mit den Kantonen eine Organisation ein, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Strukturen zuständig ist. Fehlt eine derartige Organisation, so wird sie vom Bundesrat für die Tarifpartner verpflichtend eingesetzt. Für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Strukturen wurde die am 18. Januar 2008 gegründete SwissDRG AG eingesetzt. 29 Eine der zentralen Aufgaben der SwissDRG AG ist die Erarbeitung und jährliche Weiterentwicklung der gesamtschweizerischen Tarifstruktur.