Die in quantitativer Hinsicht bedeutendste Rechtsquelle für das Verwaltungsrecht hingegen sind Verordnungen. Ob die Verordnung ihre Grundlage unmittelbar in der Verfassung (selbständige Verordnungen) oder aber im Gesetz (unselbständige Verordnungen) hat, ist ebenso wenig massgebend wie die Frage, ob es sich um eine Vollzugsverordnung oder um eine gesetzesvertretende Verordnung handelt. Entscheidend ist allein der rechtsetzende Charakter der Verordnung.