4.4.1. Rechtsetzende Bestimmungen des Verwaltungsrechts finden sich ‒ auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) ‒ hauptsächlich in Gesetzen und Verordnungen, aber auch in Erlassen von mit Rechtsetzungskompetenzen ausgestatteten Verwaltungsträgern. Die wichtigste Rechtsquelle des Verwaltungsrechts bilden die Gesetze. Die in quantitativer Hinsicht bedeutendste Rechtsquelle für das Verwaltungsrecht hingegen sind Verordnungen.