4.3.3.3. Die SwissDRG-Tarifstruktur regelt keinen Einzelfall, sondern ist auf eine Vielzahl von Fällen in generell-abstrakter Art und Weise anwendbar. Zum gleichen Schluss kam das Bundesgericht bezüglich der TARMED-Tarifstruktur.26 Damit fehlt das Merkmal der Einzelfallbezogenheit. Daher ist die SwissDRG-Tarifstruktur keine Verfügung, sondern ein Erlass. Als nächster Schritt ist zu prüfen, welcher Art dieser Erlass ist. 4.4 Art des Erlasses