4.3.1. Zu prüfen ist sodann, ob die Tarifstruktur «SwissDRG» überhaupt einer Normenkontrolle zugänglich ist. Dazu fragt sich zunächst, ob es sich bei der Tarifstruktur um einen verwaltungsrechtlichen (bzw. öffentlich-rechtlichen) Vertrag, eine Verfügung oder einen Erlass handelt.