9/25 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1503 wird durch die Tarifpartner (Versicherer und Leistungserbringer) vereinbart und vom zuständigen Kanton genehmigt. Können sich die Tarifpartner nicht auf einen Basispreis einigen, so setzt der Kanton den Basispreis fest.18 4.3 Rechtsnatur der Tarifstruktur