4.2.2. Für die Vergütung von stationären Behandlungen hat die SwissDRG AG drei schweizweit einheitliche Tarifstrukturen entwickelt: SwissDRG, TARPSY und ST Reha.17 4.2.3. Für die Vergütung der stationären akutsomatischen Spitalleistungen kommt seit 1. Januar 2012 das Tarifsystem SwissDRG schweizweit zur Anwendung. Es wird in Spitälern und Geburtshäusern angewendet. Die Vergütung (leistungsbezogene Pauschale) je «Fallgruppe» ergibt sich aus einem «Kostengewicht» multipliziert mit einem «Basispreis».