Sie bezweckt die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der für die leistungsbezogene Vergütung der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt notwendigen gesamtschweizerischen Tarifstrukturen in Spitälern, Geburtshäusern und anderen Einrichtungen der stationären Behandlung oder der Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation. Die Gesellschaft verfolgt mithin einen öffentlichen Zweck im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung über die Sozialversicherungen (Art. 49 Abs. 2 KVG).16