Der Kanton Bern sei Mitträger der SwissDRG AG und in deren Verwaltungsrat durch Regierungsrat Pierre Alain Schnegg vertreten. Damit habe er die Mitverantwortung, dass der Fallpauschalenkatalog gesetzeskonform ausgestaltet sei. Geburtshäuser seien der SwissDRG unterworfen. Hierbei handle es sich um einen von der SwissDRG AG ausgearbeiteten und vom Bundesrat genehmigten Erlass und nicht um einen vertraglich vereinbarten Tarif. Als betroffene Leistungserbringerin habe die Beschwerdeführerin kein Rechtsmittel, um die Widerrechtlichkeit dieser Tarifstruktur, sei es ein bundesrätlicher Erlass oder Realakt, gerichtlich zu rügen.