Im Gesetz sei in tariflicher Sicht keine kategorische Abgrenzung von den Spitälern vorgesehen. Der Sinn der Spitalfinanzierung über die Fallpauschalen sei, dass alle stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern gleichermassen über eine systematisch einheitliche Struktur erfasst und gewichtet würden, um alle Leistungen vergleichbar und transparent zu machen. Dies diene der Förderung des Wettbewerbs unter den Spitälern (unabhängig von deren Leistungsspektrum und – grösse). In diesem System solle ausgeschlossen sein, dass identische Diagnosecodes gemäss ICD-