4.5 Ist eine bedürftige Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, die Umzugsreinigung selbstständig zu erledigen, können Reinigungskosten von bis zu CHF 900.00 für einen Vierpersonenhaushalt übernommen werden (Art. 12 Abs. 1 SILDV). Als besondere Gründe im Sinne von Art. 12 Abs. 1 SILDV gelten insbesondere bereits bekannte gesundheitliche Einschränkungen. Die bereits vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen müssen durch ein Arztzeugnis belegt werden.