4.4 Ist eine bedürftige Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, einen Umzug selbstständig zu erledigen, können für einen Umzug innerhalb des Kantons Bern Umzugskosten inkl. Transport für einen Vierpersonenhaushalt von bis zu CHF 1'400.00 übernommen werden (Art. 11 Abs. 1 Bst. d SILDV). Als besondere Gründe im Sinne von Art. 11 Abs. 1 SILDV gelten insbesondere bereits bekannte gesundheitliche Einschränkungen, ein nicht vorhandener Führerausweis oder eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit (Art. 11 Abs. 2 SILDV). Die bereits vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen müssen durch ein Arztzeugnis belegt werden.