Am 24. März 2021 habe sich die Beschwerdeführerin mehrmals telefonisch bei der Vorinstanz gemeldet. Da die zuständige Sozialberaterin an diesem Tag aufgrund diverser Termine beschäftigt gewesen sei, seien die Abmachungen einer Person des Empfangsteams der Vorinstanz geschildert und ihr der Mailverlauf mit der Beschwerdeführerin weitergeleitet worden. Laut der Bestätigung der Person des Empfangsteams habe die Beschwerdeführerin die Bedingungen verstanden und so akzeptiert. Drei Wochen später, am 15. April 2021, habe die Beschwerdeführerin dann per E-Mail ein Arztzeugnis geschickt, dass sie nicht selbst umziehen könne und um die Übernahme der Umzugs- und Reinigungskosten gebeten.