Zusätzlich habe sie erst im März Tumore auf beiden Seiten ihrer Brüste entfernen müssen. Sie habe nach wie vor Schmerzen diesbezüglich und sollte aktuell nicht viel Gewicht heben. Weiter könnten auch die Kinder der Beschwerdeführerin tagsüber nicht beim Umzug helfen, da sie Schule gehabt hätten und der Umzug nicht auf das Wochenende gefallen sei. Aus diesen Gründen sei es gerechtfertigt, dass der Sozialdienst die Kosten für den Umzug und die Reinigung übernehme, da die Beschwerdeführerin nicht in der Lage gewesen sei, selbst den Umzug und die Reinigung zu übernehmen. 3.4 Beschwerdevernehmlassung vom 30. Juni 2021