In der aktuellen Zielvereinbarung sei zusätzlich festgehalten, dass die Beschwerdeführerin nicht gut vernetzt sei. Demzufolge erfülle die Beschwerdeführerin sämtliche Voraussetzungen, dass die Umzugs- und Reinigungskosten ausnahmsweise durch den Sozialdienst übernommen werden müssten. Auch sei der Sozialdienst bereits darüber informiert gewesen, bevor der Mietvertrag unterschrieben worden sei. Dass das Arztzeugnis erst danach eingereicht worden sei und die Beschwerdeführerin offiziell um Übernahme der Kosten ersuchte habe, ändere daran nichts. Zusätzlich habe sie erst im März Tumore auf beiden Seiten ihrer Brüste entfernen müssen.