Die Beschwerdeführerin leide schon lange unter gesundheitlichen Problemen, welche dem Sozialdienst stets bekannt gewesen seien. So sei bereits in den Zielvereinbarungen vom 7. Januar 2021 festgehalten worden, dass die Beschwerdeführerin unter Nacken-, Schulter- und Knieschmerzen leide. Auch sei diesbezüglich vermerkt worden, dass ihr Gesundheitszustand möglicherweise ein Hindernis bei der Erreichung ihrer Ziele sein könne. In der aktuellen Zielvereinbarung sei zusätzlich festgehalten, dass die Beschwerdeführerin nicht gut vernetzt sei.