10. Von der Eingabe der Beschwerdeführerin inkl. Beilagen wurde mit Instruktionsverfügung vom 3. Juni 2022 Kenntnis genommen und gegeben. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen