8. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI6 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI7). 9. Mit Instruktionsverfügung vom 6. Mai 2022 wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, ihre Umzugs- und Reinigungskosten mittels Quittungen zu belegen und ein Arztzeugnis, das die bereits vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen (vor dem Umzug) belegt, nachzureichen. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Mai 2022 nach.