3. Mit Schreiben vom 26. April 2021 hat die Vorinstanz das Gesuch abgelehnt. 3 Auf Ersuchen der Vertreterin der Beschwerdeführerin ersetzte die Vorinstanz das Schreiben durch die vorliegend angefochtene Verfügung vom 10. Mai 2021.4 Darin beurteilte die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin wie folgt: 1. Das Gesuch um Kostenübernahme der Umzugskosten wird abgelehnt. 2. Das Gesuch um Kostenübernahme der Reinigungskosten wird abgelehnt. 4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 28. Mai 2021 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie Folgendes: