7/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1370 3.7 Die Beschwerde erweist sich damit in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. 4. Ausschluss aus der Sozialhilfe 4.1 Der Beschwerdeführer verlangt die Aufhebung der Verfügung vom 15. April 2021 (Rechtsbegehren 1) und damit implizit auch die Aufhebung des Ausschlusses aus der Sozialhilfe.