3.2 Der Beschwerdeführer beantragt in der Hauptsache (vgl. Rechtsbegehren 1) die Aufhebung der Verfügung der Vorinstanz. In allgemeiner Weise bringt er zur Begründung seiner Beschwerde vor, dass das Verlassen seiner jetzigen Unterkunft bzw. die angesetzte Frist für ihn unzumutbar sei. Er leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, welche die Grundlage für einen lebensbedrohlichen Bluthochdruck darstelle. Der Beschwerde liegt als Beweismittel ein psychiatrischer Arztbericht vom 5. Mai 2021 bei.