1. A.___ hat die Unterkunft C.___ am 30.07.2021 zu verlassen. 2. Ab 01.05.2021 gilt der Ausschluss von der Sozialhilfe und es besteht nur noch ein Anspruch auf Nothilfe. 3. Ab 01.05.2021 gilt ein Arbeitsverbot. 4. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 17. Mai 2021 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben und folgendes beantragt: