6.6.1 Vorliegend kommen insbesondere die Varianten der Unbilligkeit (Bst. c) und Unverhältnismässigkeit (Bst. d) in Frage. Die persönliche und finanzielle Situation der Beschwerdeführerin präsentiert sich wie folgt: Die Beschwerdeführerin ist 45 Jahre alt und lebt zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Bruder sowie ihrem minderjährigen Neffen in einer Wohnung, in der sie sich ein Zimmer mit ihrer Mutter teilt.54 Die Beschwerdeführerin pflegt ihre pflegebedürftige Mutter und begleitet sie zu den regelmässigen Spitalterminen. Zudem ist sie eine der Bezugspersonen für ihren minderjährigen Neffen.