Allerdings kann von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden, dass sie das Budget monatlich genau studiert um allfällige Fehler der Vorinstanz zu erkennen. Sie durfte vielmehr grundsätzlich darauf vertrauen, dass bei der Übertragung des Dossiers von der C.___ keine Fehler passieren und die Vorinstanz den korrekten Betrag ausbezahlt, nicht zuletzt da auf den Unterstützungsbudgets die Haushaltsgrösse jeweils korrekt mit «4» angegeben war. Es liegt letztlich in der Verantwortung der Vorinstanz, genau und korrekt zu arbeiten. Die Vorinstanz kann nicht einfach so ohne weiteres die Verantwortung für ihre Fehler auf die rechtsunkundige Beschwerdeführerin abwälzen.