6.5 Vor der Übernahme des Dossiers durch die Vorinstanz variierten die effektiven Auszahlungen der C.___ unter anderem aufgrund von Integrationszulagen und situationsbedingte Leistungen (SIL) zwischen CHF 387.00 und CHF 410.20 pro Monat. Die Vorinstanz leistete der Beschwerdeführerin ab dem 1. August 2020 bis zum 31. Januar 2021 monatliche Zahlungen CHF 431.65. Die von der Vorinstanz geleisteten Beträge fielen somit im Durchschnitt etwas höher aus, als jene der C.___. Wie beschrieben, steht der Beschwerdeführerin ein knapp bemessenes Budget zur Verfügung.