Dem Übertragungsbericht der C.___ ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrer Mutter und ihrem minderjährigen Neffen wohnt.48 Zudem musste der Vorinstanz aus ihren eigenen Akten bekannt sein, dass die Beschwerdeführerin an der gleichen Adresse wie ihre Mutter und ihr Bruder wohnt, da sie nebst der Beschwerdeführerin auch diese mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt.49 Dass die Beschwerdeführerin in einem Vierpersonenhaushalt wohnt, hat die Vorinstanz sodann in allen Unterstützungsbudgets der Perioden August 2020 bis Januar 2021 korrekt aufgeführt, indem sie die Haushaltsgrösse jeweils mit «4» angegeben hat, jedoch gleichzeitig beim Grundbedarf den fal-