8. Mit Instruktionsverfügung vom 10. Juni 2021 forderte das Rechtsamt die Vorinstanz erneut auf, die vollständigen Vorakten einzureichen. Die Vorinstanz reichte diese mit Eingabe vom 17. Juni 2021 nach. 9. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI7 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI8). Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen