2/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1299 5. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 6. Mai 2021 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie was folgt: 1. Die Verfügung vom 8. April 2021 sei aufzuheben.