16/18 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1297 7. Ergebnis Zusammenfassend ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Der Rückerstattungsbetrag ist auf CHF 647.50 zu reduzieren. Aufgrund der Verrechnung dieses Betrags mit dem von der Vorinstanz rechtswidrig abgezogenen Betrag von CHF 242.50 verbleibt ein Rückerstattungsbetrag von CHF 405.00 zu Gunsten der Vorinstanz.