Insgesamt verbleibt damit noch ein Betrag von CHF 405.00. Bei einer ratenweisen Verrechnung von CHF 70.00 pro Monat, entspricht dies fünf Monatsraten à CHF 70.00 sowie einer Monatsrate à CHF 55.00, welche mittels Verrechnung mit dem Grundbedarf des Beschwerdeführers von der Vorinstanz zurückzuerstatten ist. 61 Vgl. Unterstützungsbudgets vom 01.08.2020 bis 01.06.2021, Vorakten 62 Vgl. Urteil Nr. 200 2017 740 des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 6. November 2017, E. 3.4