6.5 Vor der Übernahme des Dossiers durch die Vorinstanz variierten die effektiven Auszahlungen der D.___ unter anderem aufgrund von Integrationszulagen, Einkommensfreibeträgen und Erwerbsunkosten zwischen CHF 417.00 und CHF 1'141.90 pro Monat. Die Vorinstanz leistete dem Beschwerdeführer ab dem 1. August 2020 bis zum 31. Januar 2021 monatliche Zahlungen zwischen CHF 696.00 und CHF 1'002.00. Die von der Vorinstanz geleisteten Beträge fielen somit tendenziell etwas höher aus, als jene der D.___. Wie beschrieben, steht dem Beschwerdeführer ein knapp bemessenes Budget zur Verfügung.