6.2 Bis zur Übertragung des Dossiers Ende Juni 2020 an die Vorinstanz hat die D.___ dem Beschwerdeführer monatlich einen «Grundbedarf Stufe Plus» für einen Vierpersonenhaushalt ausbezahlt, was je nach Anzahl Tage pro Monat einem Betrag zwischen CHF 418.50 und CHF 405.00 entsprach.47 Dem Übertragungsbericht der D.___ ist zwar nicht direkt zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in einem Vierpersonenhaushalt wohnt, jedoch ist ersichtlich, dass der Beschwerdeführer zusammen mit seinem minderjährigen Neffen in der Unterstützungseinheit wohnt, was zumindest einen