4.2.5 Ob Billigkeitsgründe einen Verzicht rechtfertigen, ist in Würdigung der gesamten Umstände zu beurteilen. Hinsichtlich der Annahme eines Härtefalles sind nicht ausschliesslich finanzielle, sondern auch persönliche, die einzelne Person betreffende Kriterien zu berücksichtigen, beispielsweise ob jemand über eine längere Zeitspanne nicht-entlohnte Arbeit, namentlich Betreuungsarbeit gegenüber Kindern oder anderen Angehörigen, geleistet hat.36 Ob es unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Situation der betroffenen Person angezeigt ist, auf der Bezahlung der Rückforderung zu bestehen, steht in engem Zusammenhang mit den Rückerstattungsmodalitäten.